In der Trägerschaft des Landkreises befinden sich Sportstätten, die außerhalb des Schulbetriebes von Vereinen genutzt werden können. Entsprechend der Gebührensatzung für die Benutzung der Sporthallen des Landkreises Teltow-Fläming außerhalb des Schulbetriebes ist die Nutzung durch Kinder- und Jugendsportgruppen der gemeinnützigen Vereine im Kreissportbund TF gebührenfrei. Gemeinnützige Vereine im Kreissportbund können eine Ermäßigung der Gebühren um 50 Prozent beantragen, wenn es sich um Erwachsenengruppen handelt.
Daher fragen wir die Kreisverwaltung:
- Welcher Betrag (in Euro) ist auf Grund der Gebührensatzung dem Kreishaushalt in den Jahren 2015 – 2018 zugeflossen?
- Welcher Verwaltungsaufwand für Material und Personal (in Euro) entsteht durch die Bearbeitung der Anträge, der Bewilligung, dem Erstellung und dem Versand des jeweiligen Gebührenbescheides und der Kontrolle des entsprechenden Zahlungseinganges?
- Wie, durch wen und in welchen Abständen wird geprüft, ob die nutzenden Sportgruppen und Vereine, die von den §§ 5 und 6 Gebrauch machen, die Kriterien dafür erfüllen? Welche Kosten (in Euro) sind dafür in den Jahren 2015 - 2018?
gez. Bettina Lugk gez. Helmut Barthel, MdL gez. Erik Stohn, MdL
SPD-Kreistagsfraktion Teltow-Fläming