Nach einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 8. Juli 2011 sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzendem dichten Baumbestand ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h in Form von Einzelfallprüfungen festgelegt werden. Weiterhin haben die örtlichen Unfallkommissionen die Wirksamkeit der nach diesem Erlass angeordneten Maßnahmen mittels einer kontinuierlichen Erfassung des Unfallgeschehens im Vorher- und Nachher-Vergleich zu untersuchen. Das Gesetz tritt mit dem 31.12.2016 außer Kraft.